Verordnungen

Einhaltung der Bestellung im Hafen von Klintebjerg Bådelaug

Gebiet:
Das Hafengebiet ist durch bestehende Brücken im Osten und Winkelbrücken im Westen mit Bootssitzen begrenzt.
Für das Gebiet unter dem Hafen hat das Ministerium heute nach dem Gesetz vom 30. Januar 1875 über die Ausarbeitung von Vorschriften für die Nutzung des Hafens usw. die folgenden Vorschriften bestätigt.

Regeln für das Segeln:
Für das Segeln innerhalb des Hafengebiets gelten jederzeit die von der dänischen Seebehörde festgelegten Regeln für das Segeln usw. in bestimmten dänischen Gewässern. Derzeit Executive Order Nr. 554 vom 21. Juni 2000 mit folgenden Ergänzungen:

Segeln im Hafengebiet:
Muss mit einer so langsamen Geschwindigkeit durchgeführt werden, dass anderen kein Schaden zugefügt wird. Festmachen und Ankern im Eingang ist verboten! Manövrieren Sie so, dass keine Gefahr besteht, die Hafenanlage und die festgemachten Boote zu beschädigen!

Bestimmungen der Bestellung:
Zur Einhaltung wenden sie ab dem 15. April 2002 die vom 15. April 2002 geltende „Verordnung über Standardregeln für die Einhaltung der Bestimmungen in dänischen Yachthäfen und kleineren Fischereihäfen“ der Küsteninspektion mit folgenden Ergänzungen an:
Schiffsreparatur, Installation usw.:

Vor dem Start des Bootes müssen größere Reparaturen und Wartungen durchgeführt werden.

Bei der Reparatur und Wartung eines Schiffes müssen die Arbeiten ansonsten so ausgeführt werden, dass Dritte und die Umgebung – nach Ansicht der Hafenbehörde – nicht gestört werden und das Gebiet des Hafens nicht verschmutzt wird.

Schleif- und Lackierarbeiten an den Hafenbrücken sind verboten.

Der Schiffseigner haftet für alle Schäden (einschließlich Sachschäden, Personen- und Folgeschäden), die durch Fehler, Vernachlässigung oder Verantwortungslosigkeit des Schiffseigners oder anderer Besatzungsmitglieder verursacht werden.

Schwimmende Brücke:
nur zum Be- und Entladen. Das Festmachen ist verboten. Die Brücke ist für Kanu-, Kajak- und Ruderboote reserviert.

Spielplatz für Gäste:
Im Hafen gibt es keine Plätze für Gastboote. Alle Gäste werden vom Vorstand oder seinem Vertreter an die Außenseite der Brücke verwiesen.
Der Preis für eine Übernachtung im Hafen von Klintbjerg beträgt 100 DKK, einschließlich Strom und Wasser.
Für Mitglieder, die ein Boot in einem anderen Hafen haben:
Dann haben sie das Recht, 5 Tage pro Nacht frei zu bleiben. Saison.
Dann beträgt der Preis DKK 100 pro. Unterkunft inklusive Strom und Wasser.
Mitglieder mit einem Boot im Hafen von Klintebjerg dürfen draußen auf der Brücke liegen, solange sie im Boot bleiben.

Wohnmobile:
Siehe Parkplatz, Preis pro Person. Übernachtung 100 kr.

Festmachen:
Alle Boote, die den Hafen benutzen, sind verpflichtet, Liegeplätze zu verwenden, die an die Größe des Bootes angepasst sind, und das Boot auf jeden Fall innerhalb des vorgesehenen Raums zu halten. Kein Liegeplatz darf einen Ø von weniger als 10 mm haben.

Kotflügel:
Die Boote müssen auf beiden Seiten mit Kotflügeln ausgestattet sein, soweit dies erforderlich ist, damit sie nicht austrocknen. Wenn sich Segelboote im Hafen befinden, müssen Stürze und dergleichen gesichert werden, damit sie nicht gegen den Mast klatschen.

Kraftstoff einfüllen:
Es müssen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Entzündungen getroffen werden, die einen Brand an Bord verursachen können oder die Brücke.

Lagerung von Motorkraftstoff- und Schmieröldepots:
Im Bereich des Hafens ist verboten und ansonsten gelten die Bestimmungen der Feuerwehr.

Abfallentsorgung:
Im Hafenbecken oder Hafengebiet ist verboten.

Extraktion von öligem Wasser:
Im Hafen ist Pool verboten.

Benutzung der Marinetoilette:
Im Hafenbecken nicht erlaubt.

Baden im Hafenbecken:
Ist verboten.

Alle Fahrrad- und Mopedfahrten:
Ist auf der Brücke verboten.

Fahren:
Nur zum Be- und Entladen erlaubt.

Parken:
Im Turnaround von ¼ bis 1/10 ist das Be- und Entladen verboten. Das Parken wird auf den Parkplatz verwiesen.

Kinderspiel:
Auf der Brücke ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Das elektrische Spiel:
Darf nur vom Vorstand bedient werden.

Angeln:
Von den Brücken verboten.

Überarbeitet am 1. April 2020
Klintebjerg Bootsboot
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